Das Jugendministerium sorgt für eine regelmäßige Testung aller Beschäftigten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die unmittelbare Kontakte mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten haben. Zwischen Februar bis Ende April werden vom Land pro Person bis zu zwei durchgeführte Antigen-Schnelltests innerhalb von 7 Tagen gefördert.
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